Informationen zur Verpackungsverordnung
Im Rahmen unserer Verpflichtung nach der Verpackungsverordnung (§6 VerpackV) haben wir uns dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Zentek GmbH & Co. KG angeschlossen. Unsere Vertragsnummer bei Zentek lautet: 05468. Die Bestätigung über unsere Teilnahme am Dualen System Zentek ist öffentlich einsehbar. Unsere Beteiligung ist seit dem Jahr 2019 gültig und aktiv.Registrierung nach neuem Verpackungsgesetz (§ 9 VerpackG)
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz, das die bisherige Verpackungsverordnung abgelöst hat. Wir sind gemäß §9 VerpackG bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert.
Unsere Registrierungsnummer im LUCID-System lautet:
DE5194629994714
Die Registrierung wurde am 22.09.2018 über die Plattform LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister eingereicht.
Pflicht zur Verpackungslizenzierung
Gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen verpflichtet, sich an einem sogenannten dualen System zu beteiligen. Ziel ist es, Verpackungen nach Gebrauch ordnungsgemäß zu verwerten.
Der Nachweis der Lizenzierung muss im Rahmen der Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister erbracht werden. Dieses elektronische Register ist öffentlich zugänglich und listet alle registrierten Unternehmen transparent auf.
Zentrale Stelle Verpackungsregister
Mit Inkrafttreten des VerpackG wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister eingerichtet. Jeder Hersteller oder Onlinehändler, der verpackte Waren in Deutschland verkauft, muss dort vor dem ersten Inverkehrbringen registriert sein.
Die Zentrale Stelle vergibt eine eindeutige Registrierungsnummer und kontrolliert die ordnungsgemäße Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Neben der Registrierung müssen auch die jährlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen gemeldet werden.
Mehr Informationen finden Sie direkt bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister.
















